Myopie in der Grundversicherung
Erfreuliche Nachrichten – bereits per 1. Juli 2024 ist die Myopie-Kontrolle in der Mittel- und Gegenständeliste der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV geregelt!
Mit der Aufnahme der Myopie-Kontrolle in die MiGeL wird die Schweiz zum weltweit erst zweiten Land, das die Myopie in der Grundversicherung abdeckt. Pro Jahr zahlen die Krankenkassen CHF 850.00 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
Für die Vergütung gibt es einige Limitationen, wie unter anderem die Verordnung durch Fachärzt:innen für Ophthalmologie mit spezifischen Angaben zur Augenlänge, zu einem Progressionsnachweis und zum Myopiegrad.
Liegt die korrekte Verordnung vor, dürfen wir Sie und Ihr Kind im Myopiemanagement begleiten. Wir empfehlen eine frühzeitige Vorsorge, spätestens aber im Schulalter. Je eher wir Veränderungen feststellen, ums erfolgreicher kann das Management sein.
Wir arbeiten eng mit den Augenärzten zusammen und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.